Was bedeutet "Allstimmigkeit"?

Alle Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft müssen mit einem Beschluss einverstanden sein, unabhängig von der Beschlussfähigkeit in der Eigentümerversammlung. Beispielsweise bauliche Veränderungen oder Änderungen der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung.

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