Der Gesetzgeber sieht zum Schutz der Betroffenen vor, dass Kaufverträge im Immobilienbereich notariell beurkundet werden müssen. Fehlt diese ist der Kaufvertrag somit nichtig.
Der Gesetzgeber sieht zum Schutz der Betroffenen vor, dass Kaufverträge im Immobilienbereich notariell beurkundet werden müssen. Fehlt diese ist der Kaufvertrag somit nichtig.