Die Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde, dass die errichteten und genehmigungspflichtigen Bauwerke nach den jeweiligen Vorschriften und Auflagen errichtet worden sind.
Die Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde, dass die errichteten und genehmigungspflichtigen Bauwerke nach den jeweiligen Vorschriften und Auflagen errichtet worden sind.