Garantie eines Bauunternehmers für einwandfreie Leistungserbringung bzw. die Beseitigung von Mängeln für einen bestimmten Zeitraum gegenüber seinem Auftraggeber.
Garantie eines Bauunternehmers für einwandfreie Leistungserbringung bzw. die Beseitigung von Mängeln für einen bestimmten Zeitraum gegenüber seinem Auftraggeber.