Wenn der Jahreswärmeschutzbedarf die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung um mindestens 25 % unterschreitet kann das Haus als Niedrigenergiehaus bezeichnet werden.
Wenn der Jahreswärmeschutzbedarf die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung um mindestens 25 % unterschreitet kann das Haus als Niedrigenergiehaus bezeichnet werden.