Was bedeutet "Alleinauftrag"?

Der dem Makler schriftlich vom Aufraggeber erteilte Auftrag, ein Objekt allein und somit ohne die Beauftragung weiterer Makler, dem Markt anzubieten. Man unterscheidet zwischen einem einfachen Alleinauftrag, sodass der Auftraggeber während der Geltungsdauer des Alleinauftrags sich neben dem Makler auch selbst um die Vermarktung des Objekts bemühen kann und einem qualifizierten Alleinauftrag bei dem die Vermarktung nur dem beauftragten Makler vorbehalten bleibt. Der Alleinauftrag ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt. Den Makler trifft im Rahmen des Alleinauftrages eine Pflichtenvermehrung. Im Gegenzug wird oft zugunsten des Maklers eine Provisionssicherungsklausel vereinbart, damit der Makler bei jedem Fall des Objektverkaufes während der Vertragslaufzeit einen geldwerten Anspruch erlangt.

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