Tipps und Tricks für den privaten Immobilienverkauf

Tipps und Tricks für den privaten Immobilienverkauf

Die Nachfrage nach Immobilien ist weiterhin hoch. Die Preise steigen weiterhin in die Höhe und Kredite sind nach wie vor günstig. Viele Eigentümer sind deshalb überzeugt, dass der Verkauf einer Immobilie ohne viel Aufwand in Eigenregie erfolgen kann. Ein paar Anzeigen im Internet, einige Besichtigungen und dann zum Notar – alles ganz einfach und unkompliziert.

So einfach ist es in der Regel aber nicht. Es gibt zahlreiche Dinge, die bei einem Immobilienverkauf zu beachten sind. Vorausgesetzt, Sie möchten vermeiden, dass der Verkauf zum Fiasko wird und Sie viel Geld verlieren. Schließlich geht es beim Immobilienverkauf oftmals um den größten Teil Ihres Vermögens.

Unsere Tipps sollen Ihnen dabei helfen, die gängigsten Fehler zu vermeiden und Ihre Immobilie professionell und erfolgreich zu veräußern.

Tipp 1: Professionelle Planung

Der Verkauf einer Immobilie setzt eine gute Planung voraus. Immobilienprofis gehen deshalb systematisch an den Verkauf. Der private Immobilienverkäufer dagegen macht sich im Vorfeld in der Regel nur wenige Gedanken darüber, wie er seine Immobilie an den Markt bringt. Dabei ist der Immobilienverkauf eine Unternehmung mit großer finanzieller Tragweite.

Vermeiden Sie es daher, sich unvorbereitet in ein Verkaufsvorhaben zu stürzen, sondern klären Sie im Vorhinein einige Fragen. Sie helfen Ihnen, den Verkaufsprozess gezielt anzugehen.

  • Soll die Immobilie besser vermietet oder verkauft werden?
  • Wann soll der Verkauf vollzogen sein?
  • Wie setze ich einen marktgerechten Angebotspreis an?
  • Wie ist es, wenn noch Belastungen im Grundbuch stehen?
  • Wie und wo werbe ich für meine Immobilie?
  • Über welche Kanäle können mich Interessenten kontaktieren?
  • Wie stelle ich meine Erreichbarkeit sicher?
  • Welche Informationen gebe ich beim ersten Kontakt am Telefon weiter?
  • Woran erkenne ich eine sichere Finanzierung?
  • Zu welchem Notar gehe ich und wann muss ich den Termin vereinbaren?
  • Welche Unterlagen muss ich bereithalten?
  • Wie und wann soll der Kaufpreis bezahlt sein?
  • Wann soll die Schlüsselübergabe stattfinden?

Tipp 2: Keine falschen Hoffnungen wecken

Geschmäcker sind verschieden. Was der eine als schön empfindet, muss dem anderen nicht zwingend gefallen. Vermeiden Sie es, Ihre Immobilie in den schillerndsten Farben zu beschreiben und subjektive Einschätzungen aufzuführen. Dadurch laufen Sie Gefahr, dass der Interessent sich ein Bild im Kopf ausmalt, das mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mit der Realität übereinstimmt. Bei der Besichtigung wird er vermutlich enttäuscht sein oder sich schlecht informiert fühlen – ganz unabhängig vom Zustand der Immobilie. Keine gute Basis für das Zustandekommen eines Verkaufs.

Deshalb: Beschreiben Sie Ihre Immobilie sachlich und vermeiden Sie Geschmacksurteile. Fügen Sie Ihrer Anzeige ausreichend aussagekräftige Bilder sowie aktuelle und professionelle Grundrisse hinzu. So können potenzielle Interessenten relativ gut einschätzen, ob Ihre Immobilie den eigenen Wünschen entspricht. Das spart Ihnen wiederum Zeit und Sie müssen nicht zu viele unnötige Besichtigungen durchführen.

Aber aufgepasst: Auch wenn Sie keine falschen Hoffnungen wecken möchten, sollten Ihre Bilder ansprechend und einladend aussehen. Dunkle oder verwackelte Fotos wirken nicht besonders attraktiv und schrecken eher ab. Da kann das eigentliche Objekt noch so attraktiv sein.

Tipp 3: Einschätzung der Verkaufsdauer

Kaum ist die Immobilie auf dem Markt, ist sie auch schon verkauft. Das kann sein, ist aber oftmals nicht der Fall. Unter- oder überschätzen Sie nicht die notwendige Zeit für die Vorbereitung und den Immobilienverkauf selbst.

Wer glaubt, mit dem Verkauf der Immobilie erst wenige Wochen vor dem angepeilten Umzugstermin beginnen zu können, gerät bei der Suche nach einem geeigneten Käufer schnell unter Druck. Und das ist eine schlechte Ausgangslage für Verkaufsverhandlungen. Planen Sie also nicht zu knapp, um nicht unter Zugzwang zu geraten.

Ziehen Sie den Verkauf nach Möglichkeit aber auch nicht in die Länge. Eine Immobilie, die bereits seit einiger Zeit auf dem Markt ist, erweckt bei Interessenten schnell den Eindruck eines Ladenhüters. Ebenfalls eine eher schlechte Verhandlungsposition. Seien Sie also nicht zu wählerisch bei der Auswahl potenzieller Käufer. Überprüfen Sie gegebenenfalls Ihren Angebotspreis.

Fakt ist, je zügiger Sie Ihre Immobilie verkaufen können, desto besser wird der erzielte Verkaufspreis sein. Je länger eine Immobilie am Markt ist, desto schwieriger wird es, den geforderten Preis zu erzielen.

Tipp 4: Richtige Preiseinschätzung

Einen marktgerechten Angebotspreis festzulegen, ist einer der wichtigsten Punkte in der Vorbereitung des Immobilienverkaufs. Es ist der Grundstein für Ihren Verkaufserfolg. Setzen Sie einen zu niedrigen Preis an, verschenken Sie Geld. Mit überhöhten Preisvorstellungen verprellen Sie mögliche Kunden. Gleichzeitig führen überhöhte Preisvorstellungen zu Vermögensverlusten und obendrein zu einer langen Vermarktungsdauer, selbst bei geringen Abweichungen.

So haben Studien bewiesen, wer seine Immobilie um durchschnittlich fünf Prozent mehr gegenüber dem realistischen Marktwert anbietet, kann mit einer recht kurzen Vermarktungsdauer rechnen. Bei einem Aufschlag von durchschnittlich 10 Prozent oder mehr verlängert sich die Vermarktungsdauer dramatisch. Zusätzlich führt es oftmals dazu, dass der dann realisierte Verkaufspreis sogar unter dem zu erzielenden Preis liegt, hätte man zu Beginn weniger aufgeschlagen. Kalkulieren Sie also realistisch und setzen Sie nicht zu viel „Verhandlungsspielraum“ an.

Wertermittlung einer Immobilie

Den marktgerechten Preis zu ermitteln, ist aber gar nicht so einfach, denn jede Immobile ist einzigartig. Auch wenn es ähnliche Immobilien in Ihrer Umgebung gibt, schwankt der Immobilienwert abhängig von Bauart, Lage und Zeitpunkt des Verkaufs erheblich. Das macht es schwer, den Wert selbst zu bestimmen.

Eine umfangreiche Marktanalyse ist deshalb unerlässlich. Eine erste Einschätzung von einem möglichen Preis erhalten Sie z. B. auf unserer Webseite oder indem Sie Daten über bereits verkaufte Objekte in Ihrer Umgebung einholen und vergleichen. Für eine detaillierte Einschätzung müssen Sie jedoch wesentlich mehr Daten berücksichtigen wie z. B. den aktuellen Bodenrichtwert (inkl. dessen Definition und Anpassung), dem Sachwertfaktor oder auch dem Liegenschaftszinssatz.

Diese Daten können Sie z. B. über die lokalen Gutachterausschüsse beziehen oder über Unternehmen, die diese Daten sammeln und aufbereiten.

Tipp 5: Berücksichtigen Sie Baumängel und Schäden

Viele Immobilien weisen Baumängel oder Bauschäden auf. Möglicherweise ist auch Ihre Immobilie betroffen. Seien Sie ehrlich zu sich selbst und gegenüber potenziellen Käufern. Verschweigen Sie nicht erforderliche Sanierungsmaßnahmen sowie Baumängel oder Feuchteschäden. Berücksichtigen Sie diese auch bei der Preisgestaltung.

Wenn Kaufinteressenten Schäden nicht schon bei der Besichtigung entdecken und gleich wieder abspringen, finden sie diese spätestens beim Einzug und der Renovierung. In diesem Fall kann es zu unnötigem Ärger führen.

Vielleicht glauben Sie aber auch, Ihre Immobilie aufgrund massiver Schäden nicht oder nicht gut verkaufen zu können, ohne zunächst in die Instandsetzung investieren zu müssen. Das muss nicht sein. Mit der richtigen Strategie verkaufen Sie auch Problemimmobilien erfolgreich.

Wenn Sie ein paar Tipps beachten, machen Sie auch aus Ihrem Ärger Erfolg:

  • Beschreiben Sie Mängel und Schäden offensiv
  • Beschönigen Sie nichts
  • Gehen Sie die Objektbeschreibung mit etwas Humor an
  • Setzen Sie den Kaufpreis realistisch an

Es gibt auch Kaufinteressenten, die sich in ihrer neuen Immobilie handwerklich „austoben“ möchten.

Tipp 6: Heben Sie das ganze Potenzial aus der Immobilie

Ihre Immobilie ist schon etwas älter? Die energetische Beschaffenheit entspricht bei weitem nicht den heutigen Standards? Enge Türen und zahlreiche Treppen machen das Objekt nicht unbedingt attraktiv für Familien mit Kindern oder für ältere Kaufinteressenten? Solche Gegebenheiten drücken im Normalfall den Preis oder schrecken Interessenten gleich ganz ab. Das muss aber nicht sein. Analysieren Sie zum Beispiel den energetischen Standard Ihrer Immobilie und erarbeiten Sie Vorschläge, wie und mit welchen Mitteln der Energiestandard Ihrer Immobilie verbessert werden kann.

Legen Sie diesen Plan potenziellen Kaufinteressenten bei Besichtigungsterminen vor. Denn mit innovativen Modernisierungskonzepten lassen sich auch energetisch schlechte Immobilien besser vermarkten. So machen Sie aus einem potenziellen Ladenhüter ein attraktives Umbauprojekt. Das gleiche gilt für das Thema Barrierefreiheit. Deutschland wird älter. Damit verbunden steigt die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum. Schon jetzt ist die Nachfrage nach barrierefreien Immobilien größer als der Bestand.

Viele Kaufinteressenten überlegen sich deshalb schon bei der Besichtigung, „kann ich mir das Älterwerden in diesen vier Wänden vorstellen und ist das wirtschaftlich tragbar?“.

Also warum positionieren Sie sich nicht in einem Nischenmarkt? Nur weil eine Immobilie aktuell nicht barrierefrei ist, heißt das noch lange nicht, dass sie es für immer bleiben muss. Auch hier empfiehlt es sich, Kaufinteressenten bereits bei der Besichtigung ein ausgearbeitetes Modernisierungskonzept inklusive Kosten vorzulegen.

Ohne fremde Hilfe ist die Erarbeitung eines solchen Plans jedoch kaum zu bewältigen. Es muss aber nicht gleich der Architekt sein. Auch einige Immobilienmakler haben sich auf das Thema Barrierefreiheit spezialisiert. Sie verfügen über das notwendige Wissen, um die bauliche Umsetzbarkeit im Hinblick auf Barrierefreiheit einschätzen und das notwendige Investitionsvolumen ermitteln zu können. Außerdem kennen solche Fachleute entsprechende Fördertöpfe.

Ihre Immobilie ist barrierefrei? Dann machen Sie es in Ihrer Anzeige deutlich. „Barrierefreiheit“ ist aktuell eines der meistgesuchten Ausstattungskriterien in den großen deutschen Immobilienportalen. Lassen Sie sich also kein Geld entgehen. Zeigen Sie potenziellen Interessenten auf, was sie mit dem richtigen Modernisierungskonzept aus der Immobilie machen können.

Tipp 7: Alle Unterlagen zusammentragen

Der Kauf einer Immobilie ist in der Regel wohlüberlegt. Stellen Sie also sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen bereithalten. Nur so können sich Kaufinteressenten umfassend über die Immobilie informieren.

Spätestens aber wenn sich der potenzielle Käufer um eine Finanzierung bemüht, müssen Sie ihm bzw. der Bank bestimmte Unterlagen vorlegen. Und hier drängt die Zeit. Denn im Normalfall interessieren sich Kaufwillige für mehrere Objekte und sind bei verschiedenen Maklern gelistet und bekommen somit regelmäßig neue Angebote.

Hat sich ein Interessent für Ihre Immobilie entschieden, sollten Sie ihm oder direkt der finanzierenden Bank also alle notwendigen Unterlagen so schnell als möglich zukommen lassen. Für Immobilienmakler ist dies selbstverständlich, denn jeder zusätzliche Tag, an dem die Bank auf Ihre Unterlagen wartet, erhöht das Risiko, dass der Käufer eine andere Immobilie findet und abspringt.

Wichtige Unterlagen sind unter anderem:

  • Immobilienbewertung
  • Energieausweis
  • Grundrisse
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Grundbuchauszug
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnung
  • Teilungserklärung bei Teileigentum
  • Abrechnungen und Protokolle der WEG
  • Erbbaurechtsvertrag (falls vorhanden)
  • Mietverträge / Pachtverträge
  • Aufstellung der Ist-Miete und Soll-Miete
  • Betriebskosten bei Eigentumswohnungen
  • Liste bekannter Mängel
  • Liste von Modernisierungen / Reparaturen (mit Jahresangabe und Betrag)
  • Grundschuldbrief bzw. Löschungsbewilligung der Bank (falls Grundschuld getilgt)
  • Bei aufgeteiltem MFH: Teilungserklärung und Aufteilungsplan

Tipp 8: Energieausweis rechtzeitig beschaffen

Das Thema Energieausweis ist ein ganz eigenes. Fakt ist, dass Immobilienverkäufer laut Energiesparverordnung einen Energieausweis bei der Objektbesichtigung unaufgefordert vorlegen müssen. Und bereits in der Immobilienanzeige müssen die wesentlichen Angaben aus dem Energieausweis, gesetzlich vorgeschrieben, angegeben werden. Wer glaubt, um den Energieausweis herumkommen zu können, liegt falsch.

So führt etwa die Deutsche Umwelthilfe zahlreiche Verfahren gegen Personen, die in Immobilieninseraten keine Pflichtangaben zum Energieausweis machen. Es drohen Busgelder bis zu einer Höhe von 15.000 Euro.

Energieausweise erhält man u.a. bei Energieberatern, Immobilienmaklern (so auch bei uns) oder auch anderen Berufsgruppen. Auch Im Internet gibt es verschiedene Anbieter, über die Sie einen Energieausweis beantragen können. Achten Sie darauf, einen seriösen Anbieter zu wählen, denn der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, welches beim Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) registriert ist. In der Energieeinsparverordnung ist eindeutig aufgeführt, wer einen Energieausweis ausstellen darf.

Beachten Sie außerdem, dass es zwei Arten von Energieausweisen gibt, den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Je nach Art benötigen Sie unterschiedliche Daten, die mehr oder weniger aufwändig zusammengetragen werden müssen. Für den Verbrauchsausweis benötigen sie lediglich Verbrauchsdaten, zum Beispiel in Form von Heizkostenabrechnungen. Dieser Ausweis spiegelt daher das spezifische Nutzerverhalten der bisherigen, nicht der zukünftigen Bewohner oder einer allgemeinen Situation wider.

Die Datenaufnahme für einen Bedarfsausweis dagegen erfolgt im Rahmen einer Begehung der Immobilie. Diese Art von Ausweis ist wesentlich aussagekräftiger, da so die energetische Qualität der Immobilie basierend auf den bauphysikalischen Eigenschaften der Außenbauteile wie Fenster, Dämmstoffe oder verwendete Baumaterialien bewertet wird.
Oft können Sie zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis frei wählen, es sei denn, Sie besitzen z. B. ein Objekt mit ein bis vier Wohneinheiten, für welches eine Baugenehmigung vor dem 01.11.1977 ausgestellt wurde und welches nicht nach der Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchV77) energetisch modernisiert wurde. Solche Immobilien benötigen zwingend einen Bedarfsausweis.

Einen Ausweis zu haben, reicht aber nicht aus. Die darin enthaltenen Angaben müssen zwingend korrekt sein, denn sonst können auch in einem solchen Fall Bußgelder verhängt werden. Das DIBt überprüft die Gültigkeit von registrierten Energieausweisen regelmäßig stichprobenartig.

Tipp 9: Richtige Wohnflächenangaben

Hier ein paar Quadratmeter mehr, dort etwas aufrunden. Viele private Verkäufer schlagen auf die Wohnfläche gern ein paar Quadratmeter drauf, um die Immobilie noch attraktiver für Kaufwillige zu machen. Oder Sie wissen die genaue Quadratmeterzahl einfach nicht und geben Schätzwerte an. Das kann dem Privatverkäufer teuer zu stehen kommen. Neben einer Minderung des Verkaufspreises können auf den Verkäufer im Schadenersatzfall hohe Kosten zukommen. So müssen möglicherweise Finanzierungs- und Notarkosten sowie die Steuern, die der Käufer auf den höheren Kaufpreis gezahlt hat, ausgleichen werden. Auch eine beim Immobilienverkauf ausgeschlossene Gewährleistung schützt nicht vor Schadenersatzansprüchen, sofern die Fläche als Vertragsgegenstand angenommen wurde.

Im November 2015 etwa entschied der Bundesgerichtshof, dass bei Mieterhöhungen ab sofort ausschließlich die tatsächliche Wohnfläche als objektiv nachvollziehbares und vergleichendes Kriterium rechtsgültig ist (BGH, VIII ZR 266/14). Damit kippte der BGH die bisherige Regelung, wonach die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche bis zu 10% von der tatsächlichen Wohnfläche abweichen darf. Durch den Wegfall der 10% Regelung erhält die korrekte Wohnflächenberechnung eine noch größere Bedeutung, denn es ist zu erwarten, dass die korrekte Wohnfläche nicht nur bei Mieterhöhungen, sondern sukzessive auch bei der Nebenkostenabrechnung, bei Neuvermietungen und beim Verkauf zum Tragen kommen wird.

Doch wie ermitteln Sie die korrekte Wohnfläche? Ein Zollstock oder Lasergerät, welches ein millimetergenaues Aufmaß möglich macht, reicht jedoch nicht völlig aus. Die korrekte Wohnflächenermittlung ist mehr als das reine Aufmaß. Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind zahlreiche Richtlinien zu beachten. Die Wohnflächenverordnung etwa schreibt vor, welche Berechnungsmaßstäbe für Tür- und Fensterrahmen, Treppen, Öfen, Einbaumöbeln, Schrägen, Raumhöhen sowie Schornsteine, Pfeiler, Säulen, Vormauerungen und Nischen anzuwenden sind. Auch bei Kellerräumen, Garagen, Terrassen und Balkonen, geheizten oder ungeheizten Wintergärten und Schwimmbädern, Waschküchen und Heizungsräumen sind Abschläge zwischen 0 bis 100% von der Grundfläche vorzunehmen.

Eine ausführliche Wohnflächenberechnung erhalten Sie beispielsweise bei einem Architekten oder auch dem professionellen Immobilienmakler.

Tipp 10: Sparen Sie Gerichtskosten

Sie möchten Ihre Immobilie veräußern, weil Sie sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin trennen? Vielleicht haben Sie eine Immobilie geerbt, liegen aber im Streit mit den anderen Erben und können sich auf kein gemeinsames Vorgehen einigen? Ein kostspieliges Gerichtsverfahren ist für Sie die einzige Lösung? Das ist nicht zwingend notwendig.

Es gibt Immobilienspezialisten, die eine spezielle Ausbildung zum Mediator absolviert haben und Streitparteien dazu verhelfen, sich außergerichtlich zu einigen. Diese Immobilienprofis vermitteln als neutrale Dritte zwischen den Konfliktpersonen und wahren dabei die Interessen aller gleichermaßen. Dank Ihrer immobilienwirtschaftlichen Fachkenntnisse fördern sie durch gezielte Fragen den konstruktiven Austausch und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung. Eine „Win-win-Situation“ für alle.

Tipp 11: Immer erreichbar sein

Immobilien sind zurzeit sehr begehrt, zahlreiche Kaufwillige tummeln sich auf dem Markt – vor allem in Ballungsgebieten und begehrten Lagen. Da kann es schnell passieren, dass sich am Tag 30, 40 Interessenten melden. Überlegen Sie sich also gut, über welche Kanäle Sie erreichbar sein wollen. Nur über E-Mail oder auch telefonisch? Unser Tipp: Damit Ihr privates Telefon nicht ununterbrochen klingelt und Ihre Freunde und Verwandte Sie nicht mehr erreichen, ist es ratsam, wenn Sie sich eine Prepaidkarte mit einer neuen Rufnummer nur für den Verkauf zulegen. Viele Discounter bieten hier günstige Lösungen an. Ein altes Mobiltelefon findet sich bestimmt auch. So vermeiden Sie, dass plötzlich zahlreiche Fremde Ihre private Rufnummer kennen.

Stellen Sie außerdem sicher, dass Interessenten Sie erreichen – und dies sowohl tagsüber also auch abends oder am Wochenende. Sofern Sie berufstätig sind, klären Sie dies möglicherweise mit Ihrem Arbeitgeber, sodass Sie auch tagsüber erreichbar sind. Ein potenzieller Käufer wird Sie nicht unzählige Male anrufen. Bekommt er immer nur Ihren Anrufbeantworter ans Telefon oder antworten Sie nicht auf E-Mails, wendet er sich einem anderen Objekt zu.

Tipp 12: Nicht zu viele Informationen preisgeben

Aufgepasst! Seien Sie vorsichtig mit der Herausgabe oder Veröffentlichung von Informationen und Unterlagen sowohl in der Immobilienanzeige als auch bei der Terminabsprache am Telefon. Schließlich kennen Sie die Personen, die sich für Ihre Immobilie interessieren, noch nicht.

Auf keinen Fall sollten Sie potenziellen Interessenten mitteilen, an welchen Tagen Sie nicht für einen Termin zur Verfügung stehen oder wann Ihre Immobilie möglicherweise komplett leer steht.

Angeblichen Kaufwilligen mit weniger ehrbaren Absichten ist es dann möglicherweise ein leichtes, zu wissen, wann Sie Ihre Immobilie in Seelenruhe „ausräumen“ können.

Tipp 13: Interessenten nicht uneingeschränkt vertrauen

Nicht jeder, der sich für Ihre Immobilie interessiert, wird sich diese auch leisten können. Vergewissern Sie sich also, dass Kaufinteressenten über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, Ihre Immobilie den Personen zu zeigen, die es sich ohnehin nicht leisten können. Sofern Sie solche Informationen nicht ohnehin freiwillig von potenziellen Käufern direkt mit der Interessenbekundung mitgeteilt bekommen, erkundigen Sie sich aktiv beispielsweise nach dem finanziellen Hintergrund des Interessenten. Fragen nach der Sicherheit des Arbeitsplatzes, nach Einkommen, Schulden, anderen Verpflichtungen und der Kreditwürdigkeit können ein weiteres Indiz sein.

Bevor Sie Kontakt zu einem Notar aufnehmen bzw. den Kaufvertrag erstellen lassen, lassen Sie sich von potenziellen Käufern eine Finanzierungsbestätigung geben. Somit sind Sie zumindest schon einmal auf einer sichereren Seite. Entgegen der weitläufigen Meinung ist der Notar nämlich nicht verpflichtet, die Vermögensverhältnisse zu prüfen. So kann es dazu kommen, dass ein Kauf notariell beglaubigt wird, obwohl der Käufer nicht über die notwendigen Mittel verfügt.

Tipp 14: Besichtigungstermin vorbereiten

Der erste Eindruck ist entscheidend und Sie haben nur eine Chance. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Immobilie einen positiven ersten Eindruck hinterlässt. Es liegt ganz bei Ihnen, Ihre Immobilie bestmöglich zu präsentieren. Und Sie sollten daran interessiert sein, denn Studien haben bewiesen, dass eine attraktiv hergerichtete Immobilie einen bis zu 10 % höheren Verkaufspreis erzielt! Selbst Bäder aus den 1970ern wirken durch sorgfältig ausgewählte Accessoires wieder modern.

Schon kleine Maßnahmen können große Wirkung entfalten:

  • Auch wenn Sie es nach der Besichtigung wieder machen können, räumen Sie auf, putzen Sie Böden und Fenster, lüften Sie gut. Denn nur eine saubere Immobilie wirkt attraktiv.
  • Ihre Immobilie steht leer? Sorgen Sie für frische Luft und eine angenehme Temperatur, lüften Sie vor jedem Besichtigungstermin, heizen Sie im Winter weiter.
  • Eine helle und lichtdurchflutete Immobilie wirkt einladend. Fahren Sie Rollläden hoch, ziehen Vorhänge auf oder beleuchten Sie die Räume in angenehmem Licht.
  • Überprüfen Sie tropfende Wasserhähne, tauschen Sie je nach Jahreszeit defekte Glühbirnen aus.
  • Vereinbaren Sie parallel möglichst immer nur einen Besichtigungstermin. Der Kauf einer Immobilie ist eine Entscheidung von großer Bedeutung für das Leben und von finanzieller Tragweite. Deshalb möchte sich der Interessent Ihre Immobilie in Ruhe ansehen. Die Anwesenheit mehrerer Interessenten auf einmal kann positiv aber auch störend wirken.
  • Kaffeegeruch ist für viele verlockend. Brühen Sie kurz vor der Besichtigung frischen Kaffee auf. Kaufinteressenten werden sich gleich willkommen fühlen.

Tipp 15: Verkaufsgrund

Als Verkäufer sollten Sie das Zepter bei Verhandlungen stets in der Hand halten. Kommunizieren Sie daher den Grund für den Verkauf nicht offensiv. So vermeiden Sie Nachteile in den Verhandlungen. Erwähnen Sie den Grund dagegen offen, hat Ihr Gegenüber möglicherweise einen Vorteil, da er dann weiß, wie er die Verhandlungen führen muss, um sein Ziel zu erreichen. Um nicht in zeitlichen Druck zu geraten, denken Sie nochmals an Tipp 1 „Professionelle Planung“ und starten rechtzeitig mit Planung und auch Verkauf.

Tipp 16: Kaufvertrag fehlerhaft aufgesetzt und unterschrieben

Ein Käufer ist gefunden, der Kaufpreis ausgehandelt, also nichts wie hin zum Notar. Doch Vorsicht, auch hier lauern Fallen. Einen Kaufvertrag aufzusetzen ist nämlich keine einfache Sache. Folgende Vereinbarungen sollten Sie im Kaufvertrag auf jeden Fall aufführen, um keine Nachteile zu erleiden, die Sie möglicherweise viel Geld kosten:

  • Neben dem Kaufpreis sollten Sie das Datum der Zahlung aufführen
  • Legen Sie den Übergabetermin fest
  • Formulieren Sie Regeln bezüglich der Gewährleistung und zum Zustand der Immobilie bei Übergabe
  • Weisen Sie auf Grunddienstbarkeiten hin, falls solche für Ihre Immobilie bestehen

Zudem sollte der Vertragsentwurf juristisch einwandfrei und von der Sache her eindeutig sein. Entgegen einiger Meinungen ist es nicht Aufgabe des Notars, etwaige wirtschaftliche oder finanzielle Nachteile der Verkäuferseite aufzudecken oder anzusprechen.

Neben seiner offiziellen Beurkundungs- bzw. Beglaubigungsfunktion erfüllt ein Notar keine weitergehende Vertragsprüfung. Und noch einmal: Vergessen Sie nicht den Energieausweis. Ein fehlender Energieausweis ist abmahnfähig und kann schnell einige tausend Euro kosten.

Bei der Übergabe des Objektes sollten Sie darauf achten, die Übergabe ordnungsgemäß durchzuführen und ein Übergabeprotokoll anzufertigen. So können Sie sich vor nachträglichen Forderungen schützen.

Fazit

Sie sehen, der Verkauf einer Immobilie ist sehr umfangreich. Wenn Sie all diese Tipps beachten, sollten Sie Ihre Immobilie professioneller und erfolgreicher veräußern können.

Sie benötigen Unterstützung in einzelnen Bereichen der Vermarktung, z. B. in Form einer professionellen Immobilienbewertung oder der Erstellung eines Energieausweises oder einer aktuellen Wohnflächenberechnung? Oder ist Ihnen der Verkauf doch zu umfangreich oder Sie haben Angst etwas falsch zu machen? Die Klimek Immobilien GmbH hilft Ihnen sowohl mit Einzeldienstleistungen sowie der kompletten Vermarktung Ihrer Immobilie weiter!

Auf Erfahrung zu setzen, heißt Fehler zu vermeiden. Bedenken Sie, es geht um den vermeintlich größten Teil Ihres Vermögens. Wir unterstützen Sie mit unserem Know-how gerne dabei, Ihre Immobilie zu verkaufen.

Ihr Stefan Klimek
Geschäftsführung

Immobilienmakler Stefan Klimek

Auszeichnungen und Partner

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