Was bedeutet "Amtsgericht"?

Das Amtsgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dort werden vor allem Verfahren des Zivil- und Strafrechts verhandelt. Darüber hinaus werden beim Amtsgericht das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister und das Güterrechtsregister geführt. Zum Amtsgericht gehört auch das Grundbuchamt.

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