Das Energiewirtschaftsgesetz bestimmt die Anschlusspflicht, welche besagt, dass Versorger (Unternehmen für Gas, Wasser und Strom) verpflichtet sind die Einwohner ihres Versorgungsgebietes an die Netze anzuschließen und zu beliefern.
Das Energiewirtschaftsgesetz bestimmt die Anschlusspflicht, welche besagt, dass Versorger (Unternehmen für Gas, Wasser und Strom) verpflichtet sind die Einwohner ihres Versorgungsgebietes an die Netze anzuschließen und zu beliefern.