Die nach § 925 BGB notarielle Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Immobilie über den Eigentumsübergang, welcher mit der Eintragung ins Grundbuch eintritt.
Die nach § 925 BGB notarielle Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Immobilie über den Eigentumsübergang, welcher mit der Eintragung ins Grundbuch eintritt.