Die Absicherung des Käufers auf Eigentumsübergang im Grundbuch bis zu dem Zeitpunkt, wenn der Käufer endgültig als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird. Die Eintragung dauert üblicherweise aus mehreren Gründen länger, sodass mit Hilfe der Vormerkung keine Belastung durch Dritte oder ein Zweitverkauf verhindert wird.