Absicherung der Bauherren gegen finanzielle Forderungen gegenüber seinem Bauunternehmer, wenn dieser zahlungsunfähig geworden ist und wird vor Vertragsabschluss als Voraussetzung ausgehandelt.
Absicherung der Bauherren gegen finanzielle Forderungen gegenüber seinem Bauunternehmer, wenn dieser zahlungsunfähig geworden ist und wird vor Vertragsabschluss als Voraussetzung ausgehandelt.