Eine Fläche, für die eine Kommune noch keinen Bebauungsplan beschlossen hat. Unterschieden wird in „subjektives“ Bauerwartungsland, welche die Bebaubarkeit in naher Zukunft erwarten lässt und „objektives“ Bauerwartungsland, bei der der Flächennutzungsplan bereits aufgestellt ist und die zukünftige Bebaubarkeit feststeht.