Was bedeutet "Baulast"?

Im Baulastenverzeichnis eingetragene Beschränkungen der Bebaubarkeit eines Grundstücks. Der Grundstückseigentümer übernimmt dabei freiwillig eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Baubehörde bestimmte die das Grundstück betreffende Dinge entweder zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.

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