Fehler des Bauwerkes durch vielfältige Gründe, beispielsweise durch mangelhafte Bauausführung, fehlerhafte Pläne, Entwürfe oder Baumaterialien. Der Bauherr hat das Recht Mängel zu reklamieren und eine kostenlose Beseitigung einzufordern. Solange kann er einen Teil der verinbarten Gesamtsumme einbehalten. Baumängel sollten immer schriftlich festgehalten werden.