Der Wert, der dem Beleihungsgegenstand unter Berücksichtigung aller für die Bewertung maßgebenden Umstände beigemessen wird. Der Beleihungswert wird von einem Sachverständigen festgestellt und dient als Ausgangswert für die Beleihungsgrenze.
Der Wert, der dem Beleihungsgegenstand unter Berücksichtigung aller für die Bewertung maßgebenden Umstände beigemessen wird. Der Beleihungswert wird von einem Sachverständigen festgestellt und dient als Ausgangswert für die Beleihungsgrenze.