Was bedeutet "Betriebskosten"?

Nach der WertV handelt es sich hierbei um Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück als Grundstückslasten laufend entstehen. Hierunter zählen beispielsweise die Wasserversorgung, Heizungsanlagen, Straßenreinigung, Entwässerung und die Müllabfuhr. Wenn im Rahmen eines Mietvertrages eine Nettokaltmiete oder Betriebskostenpauschale vereinbart ist, können die Betriebskosten als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden.

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