Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber, für dessen Verbindlichkeiten aufzukommen. Bei einem Immobilienkauf kann eine Bürgschaft beispielsweise die Zahlungen eines Käufers absichern.
Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber, für dessen Verbindlichkeiten aufzukommen. Bei einem Immobilienkauf kann eine Bürgschaft beispielsweise die Zahlungen eines Käufers absichern.