Der Vermieter kann den bestehenden Mietvertrag lösen, wenn er die Räume für Familienangehörige oder Hausangestellte sowie Pflegepersonen selbst benötigt. Für diese Eigenbedarfskündigung hat der Vermieter einen Nachweis zu erbringen.
Der Vermieter kann den bestehenden Mietvertrag lösen, wenn er die Räume für Familienangehörige oder Hausangestellte sowie Pflegepersonen selbst benötigt. Für diese Eigenbedarfskündigung hat der Vermieter einen Nachweis zu erbringen.