Was bedeutet "Eigenheimzulage"?

Eine der größten staatlichen Subventionen in Deutschland zur Förderung der Bildung von selbst genutzem Wohnungseigentum. Die Eigenheimzulage wird seit dem 01.01.2016 für neue Fälle nicht mehr gewährt, rückwirkende Fälle können im Einzelfall noch gewährt werden, wenn diese nachweislich vor dem 01.01.2016 begonnen wurden oder notariell beurkundet wurden.

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