Was bedeutet "Erbbaurecht"?

Das Recht, auf oder unter fremdem Grundstück ein „Bauwerk“ zu haben. Das Bauwerk ist Eigentum des Erbbauberechtigten. Dieses ist wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts. Als Entgelt für die Nutzung des Grundstückes ist ein Erbbauzins zu entrichten. Der Gesetzesgeber hat die Frist, während derer ein Grundstück mit allen Rechten gepachtet werden kann, auf 99 Jahre festgelegt.

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