Eine durch Kanalisation und Wege mit dem örtlichen Netz verbundene Immobilie wird als erschlossen bezeichnet. Somit fallen keine weiteren Kosten für die Erschließung an. Zur Erschließung zählt der Anschluss an Strom, Wasser, Gas, Abwasser, Straßen, Wege etc., welche Voraussetzung für die Bebauung von Grundstücken sind.