Der Gefahrenübergang bezeichnet den Zeitpunkt der Objektübergabe des Immobilienkaufs, ab dem nicht mehr der Bauunternehmer für die Mängel der Immobilie verantwortlichist, sondern der Eigentümer selbst.
Der Gefahrenübergang bezeichnet den Zeitpunkt der Objektübergabe des Immobilienkaufs, ab dem nicht mehr der Bauunternehmer für die Mängel der Immobilie verantwortlichist, sondern der Eigentümer selbst.