Was bedeutet "Gemeinschafts­eigentum"?

Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Miteigentümern verwaltet. Als solches wird der Teil des Grundstücks und des Gebäudes, der nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten steht, bezeichnet. Hierzu gehören beispielsweise, neben Fassade, Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, auch Strom- und Wasserleitungen sowie Außenanlagen, da diese für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes notwendig sind.

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