Was bedeutet "Grundbuch"?

Ist ein öffentliches Register in welchem alle Grundstücke die im jeweiligen Grundbuchbezirk liegen samt ihren Rechten verzeichnet werden. Das Grundbuch ist in zwei Teile gegliedert: In der Abteilung I wird die Immobilie mit dem/den jeweiligen Eigentümer/n festgehalten, in der Abteilung II sind die auf der Immobilie ruhenden Lasten und Beschränkungen vermerkt. In Abteilung III werden die Grundpfandrechte vermerkt. In das Grundbuch kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.

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