Grundpfandrecht stellt den Oberbegriff zu Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld dar. Es handelt es sich um eine in das Grundbuch einzutragende Belastung eines Grundstücks.
Grundpfandrecht stellt den Oberbegriff zu Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld dar. Es handelt es sich um eine in das Grundbuch einzutragende Belastung eines Grundstücks.