Ist eine dingliche Absicherung für ein gewährtes Immobiliendarlehen. Die Grundschuld wird neben den Daten des Gläubigers ins Grundbuch eingetragen.
Ist eine dingliche Absicherung für ein gewährtes Immobiliendarlehen. Die Grundschuld wird neben den Daten des Gläubigers ins Grundbuch eingetragen.