Was bedeutet "Instandhaltungs­rücklage / Instandhaltungs­rückstellung"?

Zur Finanzierung eventuell notwendiger Reparaturen am Gebäude ist die Ansammlung einer angemessenen Geldsumme in Form der Instandhaltungsrücklage vorgeschrieben. Bis zum zweckbestimmten Verbrauch gehört die eingezahlte Rücklage zum Gemeinschaftseigentum. Instandhaltungsrückstellungen werden von einer Eigentümergemeinschaft gebildet um das Gebäude instand zu halten oder instand zu setzen. In welcher Höhe Instandhaltungsrückstellungen gebildet werden entscheidet die Eigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit.

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