Was bedeutet "Kaufvertrag"?

Ein gegenseitiger Vertrag zwischen zwei Mitgliedern einer Willensgemeinschaft. Ein Kaufvertrag ist rechtswirksam und verpflichtet den Verkäufer zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache, und den Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Kaufsache. Sind Immobilien Gegenstand eines Kaufvertrages, so muss dieser von einem Notar beurkundet werden.

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