Ist gleichzusetzen mit dem Wohngeld für Mieter. Er kann von Wohnungs- und Hauseigentümern beantragt werden, wenn ihr Einkommen die Belastung durch das Eigentum nicht decken kann.
Ist gleichzusetzen mit dem Wohngeld für Mieter. Er kann von Wohnungs- und Hauseigentümern beantragt werden, wenn ihr Einkommen die Belastung durch das Eigentum nicht decken kann.