Löschungsvormerkungen werden im Grundbuch eingetragen, damit ein Berechtigter seinen Anspruch gegen den Eigentümer eines Grundstücks auf Löschung seiner Eigentümergrundschuld oder Hypothek absichern kann.
Löschungsvormerkungen werden im Grundbuch eingetragen, damit ein Berechtigter seinen Anspruch gegen den Eigentümer eines Grundstücks auf Löschung seiner Eigentümergrundschuld oder Hypothek absichern kann.