Was bedeutet "Notar"?

Ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und unparteiischer Betreuer. Er beurkundet Rechtsgeschäfte und beglaubigt Unterschriften, wie z.B. die Übertragung von Eigentum oder Miteigentum an einem Grundstück oder die Belastung des Grundstücks mit Grundschulden, Hypotheken oder Dienstbarkeiten. Bei Immobiliengeschäften ist die Beteiligung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben. Natürlich kann der Käufer den Notar wählen.

Auszeichnungen und Partner

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