Zinsverbilligte Geldmittel, die von den Bundesländern nach den Vorschriften des II. Wohnungsbaugesetzes vergeben werden, um zur Abdeckung des Wohnungsbedarfes einkommensschwacher Schichten der Bevölkerung beizutragen.
Zinsverbilligte Geldmittel, die von den Bundesländern nach den Vorschriften des II. Wohnungsbaugesetzes vergeben werden, um zur Abdeckung des Wohnungsbedarfes einkommensschwacher Schichten der Bevölkerung beizutragen.