Was bedeutet "Rangverhältnis"?

Das Rangverhältnis regelt die Reihenfolge, in der mehrere an einem Grundstück bestehende Rechte verwirklicht und bei der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung berücksichtigt werden. Wer sich zuerst eingetragen hat, besitzt das vorrangige Recht.

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