Städte und Gemeinden können Straßenzüge oder Gebiete als Sanierungsgebiet (durch einen Vermerk in den Grundbüchern) ausweisen, wenn die dort befindlichen Häuser mehrheitlich hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf aufweisen.
Städte und Gemeinden können Straßenzüge oder Gebiete als Sanierungsgebiet (durch einen Vermerk in den Grundbüchern) ausweisen, wenn die dort befindlichen Häuser mehrheitlich hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf aufweisen.