Bestätigung der Behörden, dass ein Gebäude bautechnisch und baurechtlich genutzt werden kann. Ebenfalls wird die finale Abnahme eines Bauvorhabens durch den Bauherren als Schlussabnahme bezeichnet.
Bestätigung der Behörden, dass ein Gebäude bautechnisch und baurechtlich genutzt werden kann. Ebenfalls wird die finale Abnahme eines Bauvorhabens durch den Bauherren als Schlussabnahme bezeichnet.