Das Sondereigentum stellt den Teil eines Gebäudes dar, an dem ausschließlich alleinige Eigentumsrechte eines Eigentümers bestehen. Es ist von Miteigentumsrechten anderer Eigentümer frei. Alle Dinge und Bereiche die für die Sicherheit und den Bestand des Gebäudes wichtig sind, gehören nicht zum Sondereigentum. Ohne Zustimmung der Miteigentümer dürfen daher an diesen keine Änderungen vorgenommen werden.