Was bedeutet "Unbedenklichkeits­bescheinigung"?

Eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass für ein bestimmtes Grundstück keine aktuell fälligen steuerlichen Verpflichtungen bestehen. Erst nach Ausstellung dieser Bescheinigung dürfen Erwerber eines Grundstücks oder eines Erbbaurechts als Eigentümer oder als Erbbauberechtigte in das Grundbuch eingetragen werden.

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