Was bedeutet "Wirtschaftsplan"?

Bezeichnet einen Haushaltsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er ist grundsätzlich für jedes Kalenderjahr vom Verwalter aufzustellen und von der Eigentümerversammlung mit Stimmenmehrheit zu beschließen. Er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sowie die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage und die anteilsmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung.

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