Eine Umlage von Kosten der Eigentümergemeinschaft auf die einzelnen Eigentümer einer Wohnanlage. Diese setzt sich aus umlagefähigen Kosten (z.B. Hausstrom, Müllgebühren) und nicht umlagefähigen Kosten (z.B. Reparaturen, Reparaturrücklage) zusammen.
Eine Umlage von Kosten der Eigentümergemeinschaft auf die einzelnen Eigentümer einer Wohnanlage. Diese setzt sich aus umlagefähigen Kosten (z.B. Hausstrom, Müllgebühren) und nicht umlagefähigen Kosten (z.B. Reparaturen, Reparaturrücklage) zusammen.