Was bedeutet "Zwangs­versteigerung"?

Vom Amtsgericht (in dessen Zuständigkeitsbereich die Immobilie fällt) durchgeführte Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners. Sie unterliegt den Vorschriften der Zivilprozessordnung. Das Zwangsversteigerungsverfahren wird im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung geregelt.

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